Gesetzliche Grundhaftung bei Umzügen
Die gesetzliche Höchsthaftung bei Ihren Umzug beträgt in der EU 620 € pro Kubikmeter Umzugsgut. Komplett ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftung, wenn ein Schaden durch ein
unabwendbares Ereignis verursacht wurde. Unabwendbare Ereignisse sind Umstände, auf die Sie und wir als Umzugsunternehmen keinen Einfluss nehmen können. Das sind z.B. bei Schäden infolge höherer
Gewalt oder infolge unvermeidbarer Transportmittelunfälle.
Freiwillige Zusatzversicherung
Sie können Ihr Umzugsgut zusätzlich versichern lassen. Die Premie beträgt zwischen 0,3% - 0,5%.
Wir beraten Sie gerne.
Umzug-Transportversicherung - Belehrungspflichten
Der Spediteur oder Umzugsunternehmer ist gesetzlich verpflichtet über nachfolgenden die Haftungsrisiken aufzuklären.
·gesetzliche Haftung bei einer Umzug-Transportversicherung
Der Umzugsunternehmer ist gestzlich verpflichtet über die Höchstgrenze der gesetzlichen Haftung hinzuweisen. Nach dem § 451e HGB haftet
die Spedition oder der Frachtführer mit max 620,- Euro je Kubikmeter Laderaum.
·Schadenmeldung - Form und Fristen
Zur Wahrung der Haftungsansprüche nach § 451f HGB sind alle Schäden dem Umzugsunternehmen unbedingt schriftlich
mitzuteilen.
Offene Schäden an unverpaktem Umzugsgut müssen am Tag des Umzuges, spätesten einen Tag danach gemeldet werden.
Verdeckte Schäden müssen innerhalb 14 Tagen gemeldet werden.
·Erhöhung der gesetzlichen Haftung
Es besteht die Möglichkeit der Höherdeklaration, d.h.dass vertraglich vereinbart werden kann, die gesetztliche Haftungshöchstgrenze von
620 Euro je Kubikmeter Laderaum zu erhöhen.
Darüber hinaus muss auf die Möglichkeit hingewiesen werden, das Umzugsgut mit einer separaten Warentransportversicherung in
Höhe des wahren Wertes zu versichern.
Hiermit Weisen wir Ausdrücklich auf die Möglichkeit hin entsprechend unseren Angebot das dem Kunden offen steht eine erhöte
Wahrentransportversicherung durch uns Abzuschließen die Kosten hierfür ist vom Kunden zu tragen und wird dem Kunden auf Wunsch die entsprechende Versicherungsprämie gesondert
Mitgeteilt.