AGB Möbellift

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Die Möbellift Vermietung Umzüge V. Rau (nachfolgend Anbieter) führt die ihm erteilten Aufträge nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.

1. Vertragsgegenstand
Der Anbieter vermietet Möbellifte für den gewerblichen- und privaten Gebrauch. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Internetseite und Anmietung der Möbellifte.

2. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
2.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anfrage/Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.2 Die Vertragspartner sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB). Verbraucher sind natürliche Personen, die Waren oder Dienstleistungen zu ihren eigenen privaten Bedürfnissen käuflich erwerben (vgl. § 13 BGB).
2.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner gegenüber dem Anbieter abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3.Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Vertrag kann folgendermaßen Zustandekommen, entweder durch:
(a) Absenden des Anfrageformulars auf der Internetseite des Anbieters. Daraufhin erhält der Vertragspartner ein Angebot, das er entweder per Email, Fax oder Brief durch seine Unterschrift akzeptiert. Der Anbieter ist nur 4 Wochen an sein Angebot gebunden. Damit ein Vertrag zustande kommt, muss der Vertragspartner innerhalb von 4 Wochen das Angebot des Anbieters schriftlich bestätigen. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande.
(b) Absenden des Bestellungsformulars auf der Internetseite des Anbieters. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande.
(c) Anfrage per Telefon/Fax/Brief/Email. Erhält der Vertragspartner daraufhin ein Angebot des Anbieters, muss der Vertragspartner innerhalb von 4 Wochen das Angebot des Anbieters schriftlich bestätigen. Der Anbieter ist nur 4 Wochen an sein Angebot gebunden. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande.
3.3     Die Auftragserteilung durch den Vertragspartner, sowie die Auftragsbestätigung des Anbieters bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters. Mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

4.Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit  zugerechnet werden kann.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S.1 BGB i.V. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Umzüge V. Rau
Inh.: V. Rau
Georg Strobel Str. 13
D-90489 Nürnberg
Fax: 0911-93995247
E-Mail: info@umzuege-rau.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

5. Mietzeit
5.1 Die Mietzeit wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nach Stunden oder Tagen berechnet.
5.2 8 Stunden gelten als ein Miettag.
5.3 Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Uhrzeit des Miettages und der Lieferung des Vertragsgegenstandes durch den Anbieter am Lieferort und endet am vereinbarten Rückgabetag zur vereinbarten Uhrzeit mit der der Rückgabe des Vertragsgegenstandes am Lieferort. Es zählen auch angebrochene Tage, sowie Tage der Anlieferung und Rückgabe.
5.4 Werden Vertragsgegenstände an dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Tag von dem Vertragspartner nicht eingesetzt (weil z.B. eine Liftstellung aus baulichen Gründen nicht möglich ist oder der Vertragspartner es versäumt hat, eine Parkverbotszone einzurichten, einen falschen Vertragsgegenstand bestellt) oder ist der Vertragspartner nicht am vereinbarten Ort oder zur vereinbarten Uhrzeit nicht zu erreichen, so haftet er für den Mietausfall. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, über die Vertragsgegenstände anderweitig zu verfügen. Der Anbieter berechnet dem Vertragspartner nur die Kosten der erfolgten Anfahrt, die in innerhalb Berlins netto 35,00 € und außerhalb Berlins netto 35,00 € + jeweils 10,00 € pro 10 km.  
5.5 Die Mietzeit endet erst mit der Rückgabe der Mietsache an den Anbieter. Die Rückgabe hat zu den Geschäftszeiten des Anbieters zu erfolgen. Sie gilt als erfolgt, wenn die Mietsache komplett mit gesamtem Zubehör übergeben wurde.
5.6 Bei Abholung durch den Anbieter ist die Mietsache in transportfähigem Zustand bereit zu stellen, andernfalls werden entsprechend erforderliche Wartezeiten gesondert berechnet.
5.7 Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarungen bzw. der aktuellen Preisliste.
5.8 Mietlaufzeitverlängerungen der einst geplanten oder vereinbarten Laufzeit müssen angemeldet und vom Anbieter genehmigt werden.
5.9 Verlängert sich die vereinbarte Mietzeit aufgrund Verschuldens (ohne Genehmigung des Anbieters) des Vertragspartners, hat dieser dem Anbieter auch den ihm daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, z.B. infolge unmöglicher Anschlussvermietung des sich mit der Rückgabe im Verzug befindenden Vertragsobjekts. Hiervon unberührt bleibt die Regelung unter Punkt 5.6.
5.10 Werden Vertragsgegenstände nicht vereinbarungsgemäß an den Anbieter zurückgegeben, werden dem Anbieter der Nutzungsausfall sowie die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Während dieser Zeit gelten die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag weiter.

6. Preise
6.1 Soweit nicht individuell andere Preise vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Vertragsgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle angegebenen Preise sind Brutto Preise in EUR incl. 19 USt, es sei denn, es wird ausdrücklich auf den Netto-Preis ohne die gültige USt verwiesen.
6.2 Geringere, als die in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Preise, können wirksam nur durch Textform vereinbart werden; dies gilt ebenso für Nachlässe (Rabatte, Skonti).
6.3 Wenn zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, dass der Anbieter die Lieferung und Aufstellung, wie auch An- und Abbau und Rücktransport durchführt, werden die Kosten dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind, ist zum Mietbeginn eine Kaution an den Anbieter zu zahlen. Die Höhe der Kaution und die Zahlungsweise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Anbieters. Nach Mietende und nach Prüfung der Vertragsgegenstände durch den Anbieter hat der Vertragspartner den vereinbarten Mietzins zu zahlen. Der zu zahlende Mietzins wird mit der zuvor gezahlten Mietkaution verrechnet.
7.2 Der Anbieter kann bei längerer Vertragsdauer die Mietgebühr jeweils für den vereinbarten Mietzeitraum fordern.
7.3 Wird der Mietvertrag über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus in beiderseitigem Einverständnis verlängert, so kann der Anbieter den Mietzins für die Dauer der Vertragsverlängerung im Voraus verlangen.
7.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Bestehen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, wobei es unerheblich ist, ob diese Zweifel bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben oder erst später eingetreten sind, ist der Anbieter berechtigt, Vorschüsse bis zur Höhe des Gesamtauftragswertes zu verlangen.
7.5 Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur an erfüllungsstatt; die Forderung des Anbieters ist in diesen Fällen erst erfüllt, wenn die Zahlung endgültig und vorbehaltlos dessen Konto gutgeschrieben worden ist.
7.6 Desgleichen hat sich der Vertragspartner um alle behördlichen Voraussetzungen, Genehmigungen, sowie Versicherungen zu kümmern.
7.7 Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

8. Zahlungsart
8.1 Die Zahlung kann per Vorkasse oder per Rechnung vorgenommen werden.
a) Vorkasse
Der Vertragspartner erhält vom Anbieter eine Bestellbestätigungs-E-Mail. In dieser sind die Bankdaten und der Verwendungszweck angegeben. Der Vertragspartner überweist den in der Bestellbestätigungs-E-Mail oder Bestellbestätigungs-Fax angegebenen Betrag an die dort ebenso angegebene Bankverbindung unter Angabe des Verwendungszwecks.
b) Rechnung
Nach Erhalt der Rechnung hat der Vertragspartner den in der Rechnung angegebenen Betrag auf das ebenfalls in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters in der dort angegebenen Zeit zu überweisen.
8.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels und der dort angegebenen Zahlungsart auf das dort angegebene Konto des Anbieters zu überweisen.

9. Übernahme der Mietsache, Mängelrüge
9.1 Die Ausgabe bzw. die Überlassung der Vertragsgegenstände erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, gegen Zahlung einer Kaution, die im Voraus entweder durch Barzahlung zu erfolgen hat oder bei Überweisung erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Anbieters, und gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises.
9.2 Der Vertragspartner trägt Sorge, dass sich die Vertragsgegenstände bei Übergabe im ordnungsgemäßen Zustand befinden und in seinem Beisein geprüft werden.
Die Vertragsgegenstände sind spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist der Anbieter an den Vertrag nicht mehr gebunden.
9.3 Der Vertragsgegenstand wird – soweit vereinbart – auf eigene Kosten des Vertragspartners dem Vertragspartner zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt.
9.4 Bei der Übernahme des Vertragsgegenstandes hat der Vertragspartner oder eine von ihm mit der Entgegennahme bzw. Rückgabe beauftragte Person ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen.

10. Gebrauch der Mietsache, Eigentumsvorbehalt
10.1 Der Vertragspartner hat den Vertragsgegenstand nach den vereinbarten Nutzungsbedingungen zu benutzen und entsprechend den Bedienungsanweisungen und den bedienen zu lassen. Die Anweisungen des Anbieters sind zu befolgen. Verstöße hiergegen berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der Anbieter behält sich in diesen Fällen Schadensersatzansprüche vor.
10.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass der Vertragsgegenstand nicht dem Zugriff unbefugter Dritter ausgesetzt ist.
10.3 Die Benutzung eines beschädigten bzw. in nicht betriebssicherem Zustand befindlichen Vertragsgegenstandes ist nicht zulässig. Der Vertragsgegenstand darf weder vom Vertragspartner noch von einer dritten Person repariert werden.
10.4 Die Vertragsgegenstände bleiben Eigentum des Anbieters.
10.5 Eine Vermietung an Dritte durch den Vertragspartner ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Anbieters.
10.6 Die Verbringung der Vertragsgegenstände außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ohne schriftliche Erlaubnis des Anbieters untersagt.
10.7 Jegliche Veränderung an den Vertragsgegenständen sind dem Vertragspartner untersagt.
10.8 Der Vertragspartner hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
10.9 Der Vertragspartner hat für den ordnungsgemäßen Gebrauch dafür zu sorgen, dass eine ebenerdige, geeignete und ordnungsgemäße Wegbefestigung vorhanden ist. Dies gilt sowohl auf privaten Grundstücken als auch auf öffentlichen Straßen und Wegen. Lieferung und Aufstellung, wie auch Demontage und Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners, auch wenn der Anbieter oder seine Bevollmächtigten den Transport durchführen. Sollte die Anlieferung zu dem vereinbarten Zeitpunkt aus einem Grund, den der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich sein, wird der Vertragsgegenstand gegen Berechnung der entstandenen Kosten und des Nutzungsausfalls wieder mitgenommen.
10.10 Etwaige Aufstellgenehmigungen (seitens des Ordnungsamtes) müssen durch den Vertragspartner beantragt und genehmigt werden.

11. Haftung des Vertragspartners
11.1 Die Gefahr für den Vertragsgegenstand einschließlich der Gefahr des Untergangs durch höhere Gewalt oder durch sonstigen Zufall trägt der Mieter ab dem Zeitpunkt der Abholung oder ab Transport zum Ort.
11.2 Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können nicht gerügt werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
11.3 Der Mieter haftet für Schäden, die während der Verwendung der Mietsache bei ihm oder bei Dritten entstehen.
11.4 Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Vertragsgegenstandes oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, sowie für alle Park- und Verkehrsübertretungen haftet der Vertragspartner für alle anfallenden Kosten wie zum Beispiel die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Vertragsgegenstandes abzüglich des Restwertes, sofern er oder sein Erfüllungsgehilfe den Schaden zu vertreten hat.
11.5 Verstößt der Vertragspartner gegen die Bestimmungen im Punkt 10 und entstehen dadurch Schäden, so haftet der Vertragspartner. So haftet er z.B. für Schäden, die dadurch entstehen, weil die Tragfähigkeit des Bodens nicht ausreicht oder Balkongeländer oder andere Haus- und Fassadenelemente dem Gewicht des Vertragsgegenstandes nicht standhalten.

12. Pfändung und Beschlagnahme
Für den Fall, dass Dritte Rechte in Form von Pfändung, Beschlagnahme oder andere Rechte an dem Vertragsgegenstand geltend machen, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten und den Dritten von dem bestehenden Mietvertrag in Kenntnis zu setzen. Der Vertragspartner haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO. Bei Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten ist der Vertragspartner für die dem Anbieter daraus entstehenden Schäden ersatzpflichtig.

13. Kündigung
Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Vertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Der Anbieter kann den Mietvertrag ganz oder teilweise, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte, aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
a) der Vertragspartner die vereinbarte Kaution nicht zahlt;
b) der Vertragspartner trotz Zahlungsaufforderung länger als eine Woche mit einer Mietzinsrate im Rückstand ist;
c) der Vertragspartner Änderungen an dem Vertragsgegenstand vornimmt oder vornehmen lässt oder den Vertragsgegenstand unter erschwerten, nicht vereinbarten Bedingungen nutzt;
d) der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung Verletzungen dieses Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen von Vertragsverletzungen nicht beseitigt;
e) Verstöße gegen Nutzungsbedingungen, Bedienungsanweisungen, Aufbau- und Verwendungsanleitung, Wartungs-, Pflege- und Gebrauchshinweise;
e) wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt wird, oder auf sonstige Weise Zahlungsschwierigkeiten des Vertragspartners bekannt werden. Der Vertragspartner erklärt für diese Fälle sein Einverständnis mit der Herausgabe des Vertragsgegenstandes an den Anbieter. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners besteht nicht.

14. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in Punkt 15 (Haftung) dieser AGB.


15. Haftung des Anbieters
15.1 Jegliche Haftung des Anbieters wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
15.2 Der Anbieter haftet für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
15.3 Für Angaben des Herstellers des Vertragsgegenstandes über die Eigenschaften der Sache wird durch den Anbieter keine Gewähr übernommen. Aus etwaigen Abweichungen können seitens des Vertragspartners keine Rechte gegenüber dem Anbieter hergeleitet werden.

16. Rückgabe
16.1 Die Vertragsgegenstände müssen am Rückgabetag vollständig, im sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Wenn notwendig, dann müssen sie vom Vertragspartner gereinigt werden. Bei verspäteter Rückgabe, wird dem Vertragspartner ein Aufschlag von 40 % des anfallenden Tagespreises berechnet.
16.3 Bei der Rückgabe des Vertragsgegenstandes hat der Vertragspartner oder eine von ihm mit der Entgegennahme bzw. Rückgabe beauftragte Person ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Der Anbieter behält sich vor, die Vertragsgegenstände eingehend nach versteckten Mängeln zu prüfen.

17. Datenschutz
Der Anbieter ist im Umgang mit persönlichen Daten an die Datenschutzerklärung gebunden. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter (Link des Datenschutzes angeben) einsehbar.
Die Vertragspartner werden darauf hingewiesen, dass der Anbieter personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb des Unternehmens des Anbieters und seiner Erfüllungsgehilfen, sowie für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke.
Der Anbieter darf mit den Vertragspartnern auf elektronischem oder anderem Wege zum Zwecke der Vertragsabwicklung kommunizieren.
Eine Kopie des Vertragstextes, welche die Bestelldaten enthält, wird durch den Anbieter gespeichert. Die gespeicherten Informationen können vom Anbieter abgerufen werden.
Beim Verdacht einer strafbaren Handlung behält sich der Anbieter vor, die erhobenen Angaben gegenüber den Vertragspartnern, Dritten oder den Ermittlungsbehörden offen zu legen.

18. Allgemeine Bestimmungen
18.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
18.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
18.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Vertragspartner keinen ständigen Wohnsitz
im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
18.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
18.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt.

Anbieterinformationen
Umzüge V.Rau
Inh.: V.Rau
Georg Strobel Str. 13
D-90489 Nürnberg


D-90489 Nürnberg
Fax: 0911-93207871
E-Mail: info@umzuege-rau.de

USt-ID: DE 258646283

 

 

 

 

 

0911-64155410

0163-1904260

 

 

 

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Unsere Kunden sind uns wichtig!

Kundenbewertungen

12. Sep. 2015
96 Kommentare anzeigen
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