Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Transportunternehmer kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
Zusatzleistung
Der Transportunternehmer führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Transportunternehmers, gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes, aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
Haftung
Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haftet der Transportunternehmer nur in folgenden Fällen: Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Transportunternehmers beruhen, oder Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Möbelspediteurs oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Möbelspediteurs beruhen, oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlung auf entsprechende Anforderung direkt an den Transportunternehmer auszuzahlen. Im Übrigen haftet der Absender neben einem solchen Dritten jedenfalls gesamtschuldnerisch für das vereinbarte Entgelt.
Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräte sowie EDV-Anlagen, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung einer fachgerechten Transportsicherung ist der Transportunternehmer nicht verpflichtet.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Transportunternehmer nur für sorgfältige Auswahl.
Abtretung
Der Transportunternehmer ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders sowie solcher an andere, zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter des Transportunternehmers, hat Letzterer nicht zu verantworten.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand und keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Beendigung der Entladung und bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in gleichwertiger Zahlungsmittel-Form zu bezahlen. Bar-Auslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Rücktritt vom Vertrag
Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere § 415 HGB und § 346 BGB.
Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).
Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
